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Werden Lymphdrainage und Pressotherapie von der Versicherung übernommen?

Bei der Planung mehrerer Lymphdrainage-Sitzungen stellt sich häufig die Frage der Kostenerstattung. Übernehmen Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten für diese Behandlungen?

Ist medizinische Versorgung möglich?

In Frankreich kann eine vom Arzt verordnete und von einem qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführte Lymphdrainage in bestimmten Fällen (z. B. bei Lymphödemen oder nach Brustkrebs) teilweise erstattet werden. Außerhalb dieser Fälle gilt sie häufig als Komfort- oder kosmetische Behandlung und wird daher nicht übernommen.

Bitten Sie Ihren Krankenversicherer um Rat.

Manche Zusatzkrankenversicherungen bieten Pakete für „alternative Medizin“ oder „Wellness“ an. Je nach gewähltem Tarif kann ein Teil der Kosten übernommen werden.

Einfach zu bewerten

Ein Kostenvoranschlag oder eine einfache Informationsanfrage beim Arzt und Ihrer Krankenkasse klärt die Situation. Preise und Erstattungsbedingungen variieren je nach Anbieter der Zusatzversicherung.

Zusammenfassend

Geräte zur Lymphdrainage oder Pressotherapie werden nicht immer von der Versicherung übernommen, außer bei bestimmten medizinischen Indikationen. Prüfen Sie Ihre Zusatzversicherungspolice, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

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